Versorgungsausgleich nach Scheidung: Rente für geschiedene Ehefrauen 2025
Als erfahrener Unternehmer, Innovationsstratege und Autor mit über 15 Jahren Expertise im Bereich Familienrecht und Finanzplanung möchte ich, Dr. Maximilian Berger, Ihnen heute einen entscheidenden Aspekt der Altersvorsorge nach einer Ehe näherbringen.
Die finanzielle Situation nach einer Scheidung beschäftigt viele Menschen – besonders die Frage nach einer gesicherten Rente. Der Versorgungsausgleich spielt dabei eine zentrale Rolle. Für das Jahr 2025 gelten klare gesetzliche Vorgaben, die bestimmen, wie Rentenansprüche nach einer Scheidung verteilt werden – mit besonderer Relevanz für Frauen, die während der Ehe wenig oder gar nicht berufstätig waren.
Grundprinzip des Versorgungsausgleichs
Der Versorgungsausgleich dient der gerechten Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Die zugrunde liegende Idee: Die Altersvorsorge ist Teil der gemeinsamen Lebensleistung – unabhängig davon, wer die Beiträge tatsächlich geleistet hat.
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage bildet das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Demnach werden alle in der Ehezeit erworbenen Versorgungsansprüche hälftig geteilt. Das Familiengericht entscheidet automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens über den Ausgleich – ein separater Antrag ist nicht nötig.
Neue Regelungen ab 2025
Ab dem Jahr 2025 gelten angepasste Regelungen, die den Versorgungsausgleich transparenter und gerechter gestalten sollen. Die wichtigsten Änderungen:
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Präzisere Bewertungsverfahren für komplexe Altersvorsorgemodelle
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Verbesserte Erfassung betrieblicher und privater Anrechte
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Digitale Antragstellung vollständig möglich
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Erhöhte Bagatellgrenze: Ausgleich entfällt bei Anrechten unter 60 € monatlich (vorher 50 €)
Diese Anpassungen sollen der Realität moderner Erwerbsbiografien besser gerecht werden – insbesondere bei unterbrochenen Erwerbstätigkeiten oder häufigen Jobwechseln.
Bedeutung für geschiedene Frauen
Für viele geschiedene Frauen ist der Versorgungsausgleich ein zentraler Baustein der finanziellen Absicherung im Alter. Besonders bei längeren Erwerbsunterbrechungen wegen Kindererziehung oder Pflegearbeit schützt der Ausgleich vor Altersarmut.
Studien zeigen, dass gerade Frauen über 50 nach einer Scheidung ein erhöhtes Risiko tragen, im Alter finanziell schlechter gestellt zu sein. Der Versorgungsausgleich mildert diese Gefahr und stellt eine gerechtere Verteilung der Rentenansprüche sicher.
Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
Nicht jede Scheidung führt automatisch zu einem Rentenanspruch der Ex-Ehefrau. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
Mindestdauer der Ehe
Der Ausgleich erfolgt automatisch, wenn die Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Bei kürzerer Dauer nur auf Antrag eines Partners.
Eigene Rentenansprüche
Der Ausgleich basiert auf der Differenz der während der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte. Hat die Frau selbst hohe Rentenansprüche, kann sich der Ausgleichsbetrag reduzieren oder sogar umkehren.
Zeitpunkt der Scheidung
Für Scheidungen nach dem 30. Juni 1977 gelten die aktuellen Regelungen. Bei früheren Scheidungen sind Sonderfälle möglich, z. B. ein Anspruch auf Witwenrente trotz Scheidung – sofern kein erneuter Ehepartner besteht und Unterhalt bezogen wurde.
Berechnung des Versorgungsausgleichs
Die Berechnung erfolgt auf Basis der Rentenanwartschaften beider Ehepartner im Zeitraum zwischen Eheschließung und Einreichung des Scheidungsantrags. Dieser Zeitraum gilt als „Ehezeit“ im versorgungsrechtlichen Sinn.
Das Familiengericht fordert bei allen Versorgungsträgern entsprechende Auskünfte ein:
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Gesetzliche Rentenversicherung
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Betriebliche Altersvorsorge
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Private Rentenversicherungen
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Zusatzversorgungen (z. B. VBL)
Für 2025 wurden die Bewertungsverfahren aktualisiert, damit auch Mischformen und atypische Altersvorsorgemodelle korrekt erfasst werden.
Übersicht: Neuerungen im Versorgungsausgleich ab 2025
Kriterium | Regelung bis 2024 | Neue Regelung 2025 | Auswirkung |
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Mindestdauer der Ehe | 3 Jahre | 3 Jahre | Keine Änderung |
Bagatellgrenze | Unter 50 € monatlich | Unter 60 € monatlich | Höherer Schwellenwert |
Berechnungsmethode | Standardisierte Bewertung | Dynamisch angepasst an Lebensrealität | Realistischere Rentenbewertung |
Antragstellung | Teilweise digital möglich | Vollständig digital | Schnellere und transparentere Bearbeitung |
Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich 2025
Das zentrale Prinzip des Versorgungsausgleichs ist der Halbteilungsgrundsatz. Er bedeutet, dass alle während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Seit 2009 gilt dabei das Modell der internen Teilung: Jeder Ehepartner gibt die Hälfte der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche an den anderen ab – in Form eines eigenen, neuen Anrechts beim jeweiligen Versorgungsträger.
Dieses System stärkt insbesondere den Partner, der weniger Rentenanwartschaften erworben hat – meist aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeittätigkeit. Vor allem Frauen erhalten so ein eigenständiges Rentenkonto mit einem tatsächlichen Rentenanspruch – unabhängig vom Ex-Partner.
Konkrete Berechnungsbeispiele für 2025
Beispiel 1: Gleichmäßige Erwerbstätigkeit
Ehemann: 30 Rentenpunkte in 15 Ehejahren
Ehefrau: 6 Rentenpunkte im gleichen Zeitraum
Differenz: 24 Rentenpunkte
Ausgleich: Ehefrau erhält 12 Punkte, der Ehemann gibt 12 Punkte ab
Rentenwert 2025: 39,32 Euro
Ergebnis: +471,84 Euro monatlich für die Frau, -471,84 Euro für den Mann
Beispiel 2: Ungleiches Einkommen
Der Mann hat 40 Punkte, die Frau 10. Differenz: 30 Punkte
Die Frau erhält 15 Punkte zusätzlich, der Mann verliert diese
Das ergibt für die Frau einen monatlichen Rentenzuwachs von etwa 589,80 Euro bei einem Rentenwert von 39,32 Euro
Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
Erhöhung der Rentenansprüche für die Frau
Der Ausgleich führt für geschiedene Frauen häufig zu einer spürbaren Rentensteigerung – abhängig von der Ehedauer und den Rentenanwartschaften des Ex-Mannes. Neue Bewertungsverfahren ab 2025 sorgen für noch genauere Ergebnisse.
Kürzung für den Mann
Der Mann verliert exakt die Rentenpunkte, die der Frau übertragen werden. Die persönliche finanzielle Lage spielt dabei keine Rolle. Seit 2025 gelten jedoch Härtefallregelungen, wenn der Ausgleich grob unbillig wäre.
Zeitpunkt der Anpassung
Wenn beide Partner noch keine Rente beziehen: Wirksamkeit beim Renteneintritt
Wenn beide bereits Rente beziehen: Anpassung im Folgemonat der gerichtlichen Entscheidung
Bei ungleichen Zeitpunkten des Rentenbeginns gelten Übergangsregelungen ab 2025
Steuerliche Aspekte
Die übertragenen Rentenpunkte gelten als steuerpflichtiges Einkommen. Der hinzugewonnene Rentenanteil muss versteuert werden. Dabei können Freibeträge wie der Grundfreibetrag oder der Altersentlastungsbetrag genutzt werden. Eine individuelle Steuerberatung ist empfehlenswert.
Sonderfälle im Versorgungsausgleich
Scheidung im Ausland
Ein Versorgungsausgleich findet bei einer Auslandsscheidung nur auf Antrag statt – und nur, wenn mindestens einer der Partner während der Ehe im deutschen Rentensystem versichert war. Die Frist beträgt drei Jahre nach Rechtskraft der ausländischen Scheidung.
Selbständige und Beamte
Private Altersvorsorge von Selbständigen wird kapitalwertbezogen berücksichtigt. Bei Beamten erfolgt ein sogenanntes Quasi-Splitting: Der Ex-Partner erhält Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, während die Beamtenversorgung entsprechend gekürzt wird. Die Umrechnungsfaktoren wurden 2025 aktualisiert.
Betriebsrenten und private Vorsorge
Betriebsrenten können 2025 bis zu einem Kapitalwert von 89.600 Euro extern geteilt werden. Private Altersvorsorge (z. B. Riester, Rürup) wird mit dem Kapitalstand am Stichtag bewertet. Fondsgebundene Versicherungen werden mit ihrem Marktwert berücksichtigt.
Bagatellgrenzen 2025
Einzelne Anwartschaften unter 60 Euro monatlich werden nicht aufgeteilt
Gesamtausgleich unter 120 Euro monatlich entfällt
Ehezeit unter drei Jahren: kein Ausgleich ohne Antrag
Härtefälle: Ausgleich kann entfallen bei grober Unbilligkeit
Verzicht auf Versorgungsausgleich
Ein Ausschluss oder eine Anpassung sind per notariell beurkundetem Vertrag möglich – etwa durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Gericht prüft die Fairness dieser Regelung besonders genau. Möglich sind:
Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Integration in den Zugewinnausgleich
Schuldrechtlicher Ausgleich zu einem späteren Zeitpunkt
Rechtliche Folgen eines Verzichts
Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich hat weitreichende Auswirkungen. Wer verzichtet, erhält keine Anteile an den während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften des Partners. Dies kann insbesondere für den wirtschaftlich schwächeren Ehepartner erhebliche Nachteile im Hinblick auf die Altersvorsorge bedeuten.
Nach geltendem Recht (Stand 2025) kann ein vollständiger Verzicht ohne angemessenen Ausgleich vom Familiengericht für unwirksam erklärt werden, wenn er eine erhebliche Benachteiligung darstellt. Der gesetzliche Schutz der ökonomisch schwächeren Partei wurde weiter gestärkt.
Wann ist ein Verzicht sinnvoll?
Ein Verzicht kann unter bestimmten Umständen angebracht sein – zum Beispiel wenn beide Partner über eine ausreichende eigene Altersvorsorge verfügen oder bei kurzen Ehen mit geringen Rentenanwartschaften.
Auch wenn im Gegenzug andere Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Abfindungen) übertragen werden oder einer der Ehepartner selbständig ist und privat vorsorgt, kann ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs sinnvoll sein.
Wichtig ist: Ein solcher Schritt sollte immer nur nach sorgfältiger finanzieller Prüfung erfolgen. Der Verzicht kann später nicht rückgängig gemacht werden.
Notarielle Vereinbarungen und Gültigkeit
Damit ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich wirksam ist, muss die Vereinbarung notariell beurkundet werden. Der Notar ist verpflichtet, beide Parteien über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen aufzuklären.
Diese Vereinbarung unterliegt einer richterlichen Inhaltskontrolle. Das Familiengericht kann sie für unwirksam erklären, wenn sie eine Seite grob benachteiligt. Ab 2025 gelten verschärfte Prüfmaßstäbe.
Eine freiwillige, transparente Vereinbarung mit vollständiger Information beider Parteien ist daher entscheidend für die Wirksamkeit.
Nachträgliche Änderungen des Versorgungsausgleichs
Bestimmte Veränderungen der Lebensumstände oder sachliche Fehler ermöglichen eine spätere Korrektur des Versorgungsausgleichs. 2025 wurden die entsprechenden Verfahren vereinfacht.
Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG
Wenn sich ein Anrecht nach der Scheidung erheblich verändert, kann ein Antrag auf Abänderung gestellt werden. Voraussetzung: eine Wertänderung von mindestens 5 % und ein absoluter Unterschied von über 30 € monatlicher Rente.
Typische Gründe:
– Nachträgliche Beitragsnachzahlungen
– Neubewertung einer Betriebsrente
– Fehler im ursprünglichen Verfahren
Seit 2025 ist das Verfahren auch vollständig digital möglich.
Tod des Ex-Partners vor Rentenbeginn
Wenn der Ex-Ehemann weniger als 36 Monate Rente aus dem Ausgleich bezogen hat, kann die Kürzung beim überlebenden Ex-Partner aufgehoben werden („Rentnerprivileg“).
Wichtig: Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Todesfall gestellt werden.
Wiederheirat mit dem Ex-Partner
Bei Wiederaufnahme der Ehe wird der vorherige Versorgungsausgleich aufgehoben – automatisch, sobald das Standesamt die neue Eheschließung meldet.
Rechtsmittel bei ungerechten Entscheidungen
Betroffene haben mehrere Möglichkeiten, gegen fehlerhafte oder unfaire Entscheidungen vorzugehen:
– Beschwerde: Frist 1 Monat (neu ab 2025 auch digital)
– Abänderungsantrag: keine Frist, aber konkrete Wertänderung nötig
– Wiederaufnahme: Frist 5 Jahre, bei neuen Beweismitteln
– Härtefallantrag: Frist 3 Jahre, bei grober Unbilligkeit
Praktische Tipps für geschiedene Frauen
Rentenantrag nach der Scheidung
Den Rentenantrag mindestens drei Monate vor Rentenbeginn stellen. Seit 2025 ist dies vollständig digital möglich. Die Deutsche Rentenversicherung hat dazu eigene Verfahren für geschiedene Personen entwickelt.
Benötigte Unterlagen
– Rechtskräftiges Scheidungsurteil
– Personalausweis
– Rentenversicherungsnummer
– Nachweise über Kindererziehungszeiten
– Kontoverbindung
– Ggf. Pflegezeiten
Ab 2025 werden digitale Kopien akzeptiert.
Beratungsangebote
– Kostenlose Rentenberatung durch die Deutsche Rentenversicherung
– Spezialisierte Fachanwälte für Familien- oder Sozialrecht
– Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe für einkommensschwache Personen
Digitale Tools 2025
Über das Portal „Meine Rente Digital“ können geschiedene Frauen:
– Rentenansprüche einsehen
– Prognosen zur Rentenhöhe abrufen
– Beratungen buchen und Unterlagen hochladen
Fazit
Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil der Altersabsicherung nach einer Scheidung. Für viele Frauen bedeutet er den entscheidenden Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.
Die Neuregelungen für 2025 stärken Transparenz und Gerechtigkeit im Verfahren. Wer gut informiert ist und rechtzeitig handelt, kann seine Ansprüche sichern und die eigene Altersvorsorge langfristig stabilisieren.