Beim Immobilienkauf oder -verkauf kommen viele Fragen auf. Eine der häufigsten betrifft die Maklerprovision. Wer zahlt sie? Wie hoch ist sie? Und was ist in einzelnen Bundesländern zu beachten? Gerade in Hessen gelten besondere Regelungen, die sowohl für Käufer als auch für Verkäufer relevant sind. In diesem Artikel geben wir dir einen klaren Überblick über die wichtigsten Punkte, die du als Kunde wissen solltest.
Was ist eine Maklerprovision?
Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Leistungen erhält. Diese Leistung besteht in der Regel darin, Käufer und Verkäufer einer Immobilie zusammenzubringen. Sobald ein Kaufvertrag durch die Vermittlung des Maklers zustande kommt, wird die Provision fällig.
Der Betrag ist entweder prozentual vom Kaufpreis oder ein fester Betrag. In Deutschland wird die Provision oft als Prozentsatz angegeben – meist zwischen 3 % und 7 %, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die genaue Höhe ist jedoch verhandelbar und sollte immer im Maklervertrag festgehalten werden.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Diese Frage war lange ein Streitpunkt, wurde aber durch gesetzliche Regelungen klarer geregelt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt bundesweit das sogenannte „Bestellerprinzip“ beim Kauf von Wohnimmobilien durch Privatpersonen. Das bedeutet: Wer den Makler beauftragt, muss auch mindestens die Hälfte der Provision übernehmen.
In der Praxis läuft es meist darauf hinaus, dass Käufer und Verkäufer sich die Provision zu gleichen Teilen teilen – etwa je 3,57 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. In einigen Fällen übernimmt der Verkäufer die gesamte Provision, vor allem dann, wenn er seine Immobilie besonders attraktiv anbieten möchte.
Regionale Unterschiede: Hessen im Fokus
Jedes Bundesland kann hinsichtlich der Anwendung und Auslegung der Regelungen gewisse Unterschiede aufweisen. Besonders relevant ist das in Hessen, wo sich durch Rechtsprechung und Marktgewohnheiten bestimmte Standards herausgebildet haben.
Was die Provision von Maklern in Hessen betrifft, so gilt auch hier das Prinzip der geteilten Courtage bei Wohnimmobilien. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass im gewerblichen Bereich und bei Vermietungen andere Regeln gelten. Bei Vermietungen greift weiterhin das klassische Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt – meist der Vermieter – zahlt.
So erkennst du seriöse Makler
Ein professioneller Makler wird seine Provision transparent darstellen und die Leistungen klar kommunizieren. Achte auf folgende Punkte:
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Schriftlicher Vertrag: Die Provision sollte im Maklervertrag schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen sind rechtlich unsicher.
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Transparenz: Seriöse Makler erklären genau, was sie tun – von der Wertermittlung bis zur Vertragsabwicklung.
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Marktkenntnis: Ein guter Makler kennt den regionalen Markt und kann Preisentwicklungen realistisch einschätzen.
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Zugänglichkeit: Wenn ein Makler für dich kaum erreichbar ist, ist das ein Warnsignal. Gute Erreichbarkeit ist entscheidend.
Die Wahl eines kompetenten Maklers kann darüber entscheiden, wie schnell und erfolgreich eine Immobilie vermittelt wird – und zu welchen Konditionen.
Was passiert bei Vertragsrücktritt?
Wird ein Maklervertrag abgeschlossen, aber die Immobilie am Ende nicht verkauft oder gekauft, stellt sich oft die Frage: Muss trotzdem eine Provision gezahlt werden? Die klare Antwort lautet: Nein – nur wenn durch die Vermittlung des Maklers ein erfolgreicher Kaufvertrag zustande kommt, wird die Provision fällig.
Es gibt allerdings Sonderfälle, etwa wenn ein Kunde den Kauf bewusst hinter dem Rücken des Maklers direkt mit dem Verkäufer abschließt. In solchen Fällen kann eine sogenannte „Umgehung“ vorliegen, bei der der Makler dennoch Anspruch auf seine Provision geltend machen kann.
Tipps zur Verhandlung der Provision
Auch wenn die Höhe der Maklerprovision marktüblich erscheint, ist sie in vielen Fällen verhandelbar. Diese Tipps helfen dir:
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Frühzeitig ansprechen: Bereits beim Erstgespräch kannst du fragen, wie flexibel der Makler bei der Provision ist.
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Mehrere Angebote einholen: Vergleiche unterschiedliche Maklerangebote. Das schafft Verhandlungsspielraum.
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Leistungsumfang prüfen: Wenn ein Makler weniger leistet (z. B. keine Besichtigungen durchführt), kann eine geringere Provision gerechtfertigt sein.
Gerade in Hessen, wo der Markt stark umkämpft ist, lohnt sich ein Vergleich besonders. Unterschiedliche Makler haben unterschiedliche Preis- und Leistungsmodelle.
Fazit
Die Maklerprovision ist ein wichtiger Bestandteil jeder Immobilienvermittlung. Sie sorgt dafür, dass Makler für ihre Leistungen entlohnt werden – vorausgesetzt, sie bringen Käufer und Verkäufer erfolgreich zusammen. Durch gesetzliche Regelungen wie das Bestellerprinzip herrscht heute mehr Transparenz und Fairness am Markt.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
Meist beträgt sie 3 % bis 3,57 % vom Kaufpreis – je zur Hälfte von Käufer und Verkäufer.
Muss ich zahlen, wenn kein Vertrag zustande kommt?
Nein, nur bei erfolgreichem Abschluss entsteht die Zahlungspflicht.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?
Ja, aber nur bei Wohnimmobilien. Bei Vermietungen gilt es bereits länger.
Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
Ja, vor allem im privaten Bereich ist eine individuelle Vereinbarung möglich.